Kennen Sie unsere Gebührenermäßigung?

Unter folgenden Voraussetzungen können Sie bei uns eine Ermäßigung von Kursgebühren (max. 30,00 € pro Kurs)  vor Kursbeginn beantragen:

Gebührenermäßigung:
Vorbehaltlich der Bewilligung finanzieller Mittel durch das Land NRW können nachfolgend aufgeführte Personengruppen und ihre Familienmitglieder eine Ermäßigung der Kursgebühr bei Anmeldung  bzw. vor Kursbeginn beantragen.

– Ein-Eltern-Familien und Familien mit drei und mehr Kindern;
– Familien in denen Menschen mit physischen o. psychischen Beeinträchtigungen leben
– Familien mit Einwanderungsgeschichte
– Familien mit niedrigem Einkommen (Bezieher von Sozialhilfe nach SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz, Bezieher von Arbeitslosengeld I und Kurzarbeiter, Bezieher von Bildungs- u. Teilhabeleistungen, Wohngeld und Kinderzuschlag gemäß §6 BKGG, sowie in Ausbildung befindliche Elternteile;
– Familien aus Gebieten mit unterdurchschnittlicher Sozial- und Infrastruktur;
– von Strafvollzug betroffene Familien

Antrag auf Ermäßigung von Kursgebühren  Link zum Download

Außerdem haben Sie die Möglichkeit unsere Kurse über das BTH bezuschussen zu lassen:

Bildungs-und Teilhabepaket:
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben  für Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind.

Das Bildungspaket bietet zahlreichen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gewährt zu bekommen. Zu diesem Zweck können bei den zuständigen Stellen zusätzliche Leistungen beantragt werden.
Hier finden Sie die passenden Kurse:
Kurse im Eltern -Kind Bereich Link zu den Kursen   und unsere Kurse für Kinder &  Jugendliche  Link zu den Kursen

Sprechen Sie uns gerne an!

Bild von Alexa auf Pixabay